| Statutenänderung GV 2010 |
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| Geschrieben von: Manser Sepp |
| Montag, den 12. Juli 2010 um 13:39 Uhr |
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Statutenänderung GV März 2010: Seite 4, Art. 5, Punkt 6: Bisher: „Beim Tode eines Mitgliedes soll an die Trauerfamilie ein Kondolenzschreiben, vom Präsidenten oder Vizepräsidenten verfasst, mit einer Blumenspende überbracht oder gesandt werden. Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann auch eine Barspende an eine genannte Institution, in der Höhe von ca. zwei Jahresbeiträgen, gemacht werden. Bei der Abdankungsfeier ist die Standarte präsent.“ Neu: „Beim Tode eines Mitgliedes soll an die Trauerfamilie ein Kondolenzschreiben gesandt werden, welches vom Präsidenten oder Vizepräsidenten verfasst wird. Es liegt im Ermessen des Vorstandes, ob er der Trauerfamilie einen Blumengruss zukommen lassen, bzw. ein Trauerzirkular in der Zeitung verfassen lassen will, je nach Möglichkeit auch gemeinsam mit der Stützpunktfeuerwehr Liestal oder mit dem Oldtimerverein Liestal. An der Abdankungsfeier ist die Standarte präsent.“ NEU! Art. 5, Punkt 8: „Zur Hochzeit eines Mitgliedes des Feuerwehrvereines darf ein Vorstandsmitglied oder eine Vertretung dem Brautpaar einen Blumengruss mit den Glückwünschen des Vereines überbringen. |



